Achtung Mieter: Wann dürfen Sie in Ruhe staubsaugen?
Die gesetzliche Regelung
Die gesetzliche Regelung zum Staubsaugen in Mietwohnungen findet sich in der Hausordnung. Hier sind in der Regel Ruhezeiten festgelegt, in denen der Lärmpegel auf ein Minimum reduziert werden muss.
Ruhezeiten
* Werktage: 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr * Sonn- und Feiertage: ganztägig
Ausnahmen
* Notfälle (z. B. kaputtes Glas) * kurzzeitige Tätigkeiten (z. B. Staubsaugen einer kleinen Fläche)
Was bedeutet das für Sie?
Sie dürfen also zu jeder Tages- und Nachtzeit staubsaugen, sofern es sich um einen Notfall handelt oder nur eine kleine Fläche betroffen ist. Ansonsten sind Sie verpflichtet, die Ruhezeiten einzuhalten.
Tipps für ein geräuscharmes Staubsaugen
* Verwenden Sie einen Staubsauger mit niedriger Lautstärke. * Staubsaugen Sie nicht direkt im Flur oder Treppenhaus. * Schließen Sie die Türen zu den Räumen, in denen Sie staubsaugen. * Stellen Sie den Staubsauger auf eine weiche Unterlage, um Vibrationen zu dämpfen.
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